Berichtsantrag: Fahrradabstellanlagen an Schulen

  • Für wie viele Fahrräder sind an den einzelnen Schulen des Rheingau-Taunus-Kreises Fahrradabstellplätze verfügbar, absolut pro Schule und in Relation zur jeweiligen Schülerzahl?
  • Wie viele Fahrräder können an den einzelnen Schulen abgestellt werden …
    1. … unter Dach?
    2. … durch Anschließen gegen Wegnahme gesichert?
    3. … geschützt vor dem Zugriff durch Schulfremde?
  • An welchen Schulen des Kreises hält die jeweilige Schulleitung die Kapazität der Abstellanlagen für ausreichend, an welchen für zu gering?
  • Welche Maßnahmen an welchen Schulen hält der Kreisausschuss für sinnvoll und erforderlich, um die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu verbessern?
  • Welche Haushaltsmittel stehen dafür zur Verfügung und sind diese ausreichend?
  • Hat der Rheingau-Taunus-Kreis die Fördermöglichkeit nach der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld) schon einmal für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen in Anspruch genommen oder ist eine solche Inanspruchnahme geplant?

Begründung

Aus Studien des ADFC ist bekannt, dass die Verfügbarkeit sicherer Abstellanlagen einen wesentlichen Faktor für die Nutzung des Fahrrads im Alltagsverkehr darstellt. Nach Berichten von Schülerinnen und Schülern sind nicht an allen Schulen in unserem Landkreis Fahrradabstellanlagen in guter Qualität und mit ausreichender Kapazität gegeben, obwohl die Diebstahlgefahr an den Schulen besonders groß ist. Die Schaffung geeigneter Abstellanlagen ist eine relativ kostengünstige Maßnahme, um den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu vergrößern. Um das Potenzial abschätzen zu können, bitten wir um die Beantwortung der entsprechenden Fragen.