Antrag: Notstrom-Versorgung an PV-Anlagen im RTK

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Kreisausschuss wird – exemplarisch anhand einer geeigneten Liegenschaft – gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Kreis-Liegenschaften elektrotechnisch so umgerüstet werden können, dass während lokaler oder großflächiger Stromausfälle eine Stromversorgung der Liegenschaften – zumindest in Teilen oder mit kleinerer Anschlussleistung – durch den selbst erzeugten PV-Strom weitergeführt werden kann. Hierfür sollen als Varianten betrachtet werden:   
    a) Notstromversorgung allein mittels der jeweils aktuell bereitgestellten Leistung

b) Notstromversorgung mit Unterstützung durch (ggfs. noch zu installierende und in geeigneter Größe dimensionierte) Stromspeicher

2.  Für beide Varianten (ohne und mit Speicher) soll eine Kostenschätzung für die ausgewählte Liegenschaft genannt werden. Soweit die PV-Anlage von der E² betrieben wird, soll in diesem Zusammenhang eine Lösung gefunden werden, dass der Kreis den (eigentlich von der E² erzeugten) Strom während Stromausfällen nutzen kann.

3.  Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Kreistag in einem Kurzbericht mit erläuternden Hinweisen zu den Möglichkeiten und Einschränkungen vorgelegt werden.

Begründung:

Konventionelle PV-Anlagen fallen während eines Stromausfalls in der Regel ebenfalls aus und erzeugen somit keinen Solarstrom. Allerdings ist eine Umrüstung im Grundsatz technisch dergestalt möglich, dass im jeweiligen Objekt der Solarstrom auch während Stromausfällen genutzt werden kann. Dies könnte es ermöglichen, dass – innerhalb gewisser Einschränkungen – dringend benötigte Strombedarfe ggfs. ganz oder zumindest anteilig weiter gedeckt werden können. Deshalb soll – hier zunächst exemplarisch für eine Liegenschaft – geprüft werden, ob eine solche PV-Notstromversorgung technisch und wirtschaftlich realisierbar ist.

Falls dies möglich ist und umgesetzt wird, würde dies die Kreisverwaltung bei Ausfällen im öffentlichen Stromnetz in die Lage versetzen, bessere Hilfe zu leisten und allgemein krisenresilienter zu werden.

Bei der Installation zukünftiger PV-Anlagen in Kreis-Liegenschaften sollte dann die PV-Notstromversorgung immer zum Prüfungsumfang gehören.