Bezugnehmend auf Drucksachen-Nr. XI/501 beschließt der Kreistag:
Der Kreis als Schulträger stellt für alle weiterführenden Schulen bedarfsgerecht Hygieneartikel für menstruierende Personen zur Verfügung. Die Abgabe soll zwar zentral, jedoch möglichst barrierefrei und die Privatsphäre der Schüler*innen sicherstellend erfolgen. Die Umsetzung soll bis Anfang 2023 erfolgen.
Unmittelbar und zwölf Monate nach der Umsetzung erfolgt ein Sachstandsbericht über die Akzeptanz des Angebots, um dieses – wenn notwendig – zu optimieren.