(gemeinsamer Antrag des B90/ Die Grünen mit CDU, SPD, FDP, FWG)
Der Kreisausschuss richtet an den Berufsschulen und den weiterführenden Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis einen Zugang zum WLAN auch für Drittgeräte von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften ein. Die dafür erforderlichen Nutzungsrichtlinien werden durch den Kreisausschuss in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten erarbeitet und in den Schulen bereitgestellt.
Die Umsetzung erfolgt an den ersten Schulen idealerweise bis zum Beginn des Schuljahres 2022/2023, und ansonsten schnellstmöglich, spätestens bis zum Ende des Jahres 2022. Dabei sollen zunächst die Berufsschulen, dann die Schulen mit gymnasialer Oberstufe sowie im Anschluss alle anderen weiterführenden Schulen mit einem WLAN für Drittgeräte von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften ausgestattet werden. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Sport ist regelmäßig über den Sachstand zu unterrichten.
Begründung:
- A) ERFORDERLICHKEIT
Fast alle Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis verfügen über flächendeckende WLAN-Infrastruktur. Dieses WLAN ist aktuell für die Schülerinnen und Schüler nur über die Geräte zugänglich, die der Kreis gestellt hat. Daraus ergeben sich zahlreiche Probleme, u.a. dass nicht alle Schülerinnen und Schüler ein Gerät gestellt bekommen und dass diese Geräte teils nicht interkompatibel mit anderen genutzten Geräten sind. Zudem ist es insbesondere in der gymnasialen Oberstufe üblich, dass das schulische Lernen eng verzahnt ist mit privaten Interessen, und eine hardwareseitige Trennung wenig Sinn ergibt. Daraus ergibt sich ein Erfordernis, „Bring Your Own Device“ (kurz: BYOD)[1] zumindest nicht zu erschweren. Dazu sollte mindestens ein Internet-Zugang über die in der Schule installierte WLAN-Infrastruktur gehören. Langfristig ist BYOD ein kostengünstiger und praktischer „Zwischenweg“. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags konkludiert in diesem Zusammenhang[2]: „Der technische Aufwand [bei BYOD] […] erhöht sich andererseits bei der Einbindung von fremden Endgeräten in das Schulnetz. Durch die Schaffung der Infrastruktur ist BYOD kein kostengünstiges Modell, aber längerfristig wohl kostengünstiger als die turnusmäßige Beschaffung aktueller Endgeräte durch die Schulen.“
Der Kreisschülerrat hat in einer Pressemitteilung kürzlich auf diesen Umstand hingewiesen und auf eine schnelle Lösung gedrängt: „Um [den] Fortschritt in Richtung papierloses Arbeiten nicht zu verlieren und einen Anreiz seitens der Schule genau dafür zu schaffen, sollte es nun auch WLAN für Schülerinnen und Schüler geben.“ Ebenfalls kritisiert der Kreiselternbeirat, dass das schuleigene WLAN nicht allen zur Verfügung steht. An Schulen in privater Trägerschaft, bspw. die St.-Ursula-Schule in Geisenheim, ist dies schon länger der Fall und erleichtert den digitalen Schulalltag ungemein. Dort ist das schuleigene WLAN ab der gymnasialen Oberstufe auch für Schülerinnen und Schüler nutzbar.[3]
- B) TECHNISCHE UMSETZUNG
Technisch ist es seit Langem üblich über die Router mehrere virtuelle Netzwerke (VPN) und mit den Access Points dafür WLAN-Netze mit unterschiedlichen Netzwerkkennungen (SSIDs) zu eröffnen. Dadurch kann das externe WLAN getrennt vom internen pädagogischen Netzwerk operieren und kompromittiert nicht die Netzwerksicherheit. Metaphorisch kann man sich dies wie eine Turnhalle mit einer Hallentrennung vorstellen. Die Trennungsvorrichtung sorgt dafür, dass der Ball von der einen Hallenseite nicht das Spiel auf der anderen Seite stört. Genau so funktionieren virtuelle Netzwerke, indem sie den Netzwerkverkehr trennen und interne Zugänge so absichern.
Im Zweifelsfall kann mit Allow- und Block-Listen auch der Kinder- und Jugendschutz im externen Netz sichergestellt werden. Bei der Priorisierung der Bandbreite kann – falls erforderlich – das interne Netz höher eingestuft werden.
- C) DATENSCHUTZ
Nach Aussagen des Hessischen Beauftragten für Datenschutz können die rechtlich erforderlichen Nutzungsverordnungen auch von Seiten der Schule oder des Schulträgers erstellt werden. Beispielhaft ist hier die Kooperative Georg-Büchner-Schule im Kreis Offenbach zu nennen, die ihre Nutzungsordnung schon 2021 online zur Verfügung gestellt hat.[4] Auch der „WLAN-Nutzungs-Vertrag“ der St.-Ursula-Schule in Geisenheim ist online einsehbar.[5]
Im Wiesbadener Kurier kündigte ein Referatsleiter des Beauftragten kürzlich an, dass eine „fertig ausgearbeitete Musternutzungsordnung für WLAN an Schulen in drei bis vier Wochen [Stand 27. März 2022] veröffentlicht werden könne“.[6] An dieser Musternutzungsordnung kann sich die Kreisverwaltung orientieren. Darüber hinaus kann ein Austausch mit Kreisen und Städten erfolgen, die BYOD bereits ermöglichen, z.B. Frankfurt am Main, oder mit Schulen in privater Trägerschaft im Rheingau-Taunus-Kreis, z.B. der St.-Ursula-Schule in Geisenheim.
[1] Siehe auch den Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags WD 8 – 3000 – 043/18: https://www.bundestag.de/resource/blob/563298/56d7038d410a76945916938c820d8eb1/WD-8-043-18-pdf-data.pdf
[2] Ebd.
[3] https://st-ursula-schule.de/images/material/Oberstufe_Wlan_BYOD.pdf
[4] https://gbs-rodgau.de/wp-content/uploads/2021/06/Nutzungsordnung-und-Einverstaendniserklaerung.pdf
[5] https://st-ursula-schule.de/images/material/Oberstufe_Wlan_BYOD.pdf
[6] https://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/rheingau/landkreis/wlan-fur-alle-an-schulen-gefordert_25443570