Anwohner des Ortsteils Hausen der Gemeinde Schlangenbad wünschen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in den Bereichen folgender Straßen: Taunusstraße, Gladbacher Straße, Fischbacher Straße.
- Ist der Rheingau-Taunus-Kreis hier zuständig?
- Falls nein, in wessen Bereich fällt die Zuständigkeit?
- Falls eine Zuständigkeit des RTK gegeben ist, wie beurteilt der KA die Einrichtung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in den genannten Bereichen?
Begründung:
Die Anwohner haben seitens des Kreises und der Gemeinde Schlangenbad widersprüchliche Aussagen zur Zuständigkeit erhalten.