Kleine Anfrage: Verkehrssicherheit und Geschwindigkeitsbegrenzung in Hausen v.d.H.

Anwohner des Ortsteils Hausen der Gemeinde Schlangenbad wünschen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in den Bereichen folgender Straßen: Taunusstraße, Gladbacher Straße, Fischbacher Straße.

  1. Ist der Rheingau-Taunus-Kreis hier zuständig?
  2. Falls nein, in wessen Bereich fällt die Zuständigkeit?
  3. Falls eine Zuständigkeit des RTK gegeben ist, wie beurteilt der KA die Einrichtung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h in den genannten Bereichen?

Begründung:

Die Anwohner haben seitens des Kreises und der Gemeinde Schlangenbad wider­sprüchliche Aussagen zur Zuständigkeit erhalten.