Berichtsantrag: Umstellung auf LED-Beleuchtung

Der Kreisausschuss wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wo findet sich in folgenden Einrichtungen des Kreises Beleuchtung, die noch nicht auf LED umgestellt ist:

– Parkplätze kreiseigener Gebäude wie Schulen, das Kreishaus mit Außenstellen

– Gebäude mit Innenbeleuchtung (Schulturnhallen, -aulen, -mensen, Kreishaus etc.)

– Kreisstraßen (nur soweit der Kreis für die Beleuchtung zuständig ist)

– ggfs. weitere sonstige Einrichtungen, die aus Sicht des Kreisausschusses unter dem Aspekt des Stromverbrauchs über nennenswerte Beleuchtungen   verfügen

  1. In welchen dieser Einrichtungen ist eine Umstellung der Beleuchtung in den Jahren 2022- 2024 geplant?
  2. Ist dem Kreisausschuss bekannt, dass für die Umstellung auf LED-Beleuchtung unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten bestehen? Werden diese regelmäßig geprüft und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen beantragt?
  3. Warum ist in den anderen unter 2. nicht genannten Einrichtungen (noch) keine Umstellung geplant?

Begründung:

Die Umstellung auf LED-Beleuchtung kann – je nach vorher vorhandener Beleuchtungsart – große Strommengen einsparen und damit den CO2-Ausstoß reduzieren, wobei aufgrund der gestiegenen Strompreise auch die faktisch erzielbare Stromkostenersparnis über die Lebensdauer der Beleuchtung immer mehr an Gewicht gewinnt. Rechnet man in der Regel mögliche Fördergelder hinzu, stellt sich die Umstellung auf LED über den gesamten Produktzyklus der Beleuchtung gesehen auch ökonomisch sinnvoll dar.

Mit diesem Berichtsantrag wird eine Datengrundlage geschaffen, um die LED-Umstellung systematisch und strukturiert vornehmen zu können.