Miriam Deppe zum Antrag zur Informationsfreiheitssatzung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheingau-Taunus-Kreis

Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Warum ein Antrag zur Erlass einer Informationsfreiheitssatzung für den Rheingau-Taunus-Kreis?

-2018 ist das Hessische Datenschutz- und lnformationsfreiheitsgesetz (HDSIG) in Kraft getreten, durch das allen Bürgerinnen und Bürgern ein Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen der Landesbehörden eingeräumt wird.

Problem: Betrifft nur Landesbehörden in Hessen

In 14 anderen Bundesländern bezieht sich das Informationsfreiheitsgesetz auch auf die Kommunen. Nur in Niedersachsen und Bayern, gibt es keinerlei Regelung durch ein IFG. In Bayern haben sich allerdings bereits 80 Kommunen eine eigene Informationsfreiheitssatzung gegeben (von München bis Kahl am Main).

HESSEN:

  • Wegen dem Recht auf kommunalen Selbstverwaltung, sollten die Landkreise und Städte und Gemeinden selbst entscheiden, ob sie eine Informationsfreiheitssatzung erlassen.
  • Landesregelung führt zu einem Flickenteppich an kommunalen Informationsfreiheitsrechten:
    • Kreisfreie Städte in Hessen ja
    • Landkreise: Marburg-Biedenkopf, Waldeck-Frankenberg, Groß-Gerau, Landkreis Offenbach, Main Taunus
    • Städte: Bad Soden am Taunus, Neu-Isenburg, Alsfeld und Kronberg

Würde man in Hessen mehrmals umziehen, gliche das dann aufgrund dieser Regelung, bezogen auf die eigene Informationsfreiheit einer Reise durch Absurdistan.

Was sind das für Informationen die der Landkreis und seine kreiseigenen Gesellschaften bereitstellen müssten?

  • Öffentlich erhobene amtliche Informationen, die nicht öffentlich hinterlegt sind Statistiken, Erhebungen, Studien, Gutachten zu unterschiedlichen Themen
  • Frage nach kreiseigenen Flächen
  • Sanierungsstand von Gebäuden
  • Kriterien für den Auftrag und Vergabe für einen Schulneubau
  • Unterschiedliche Akten und Dokumente der Kreisbehörden etc.
  • Zahlen zu Verkehrsdaten/Zählungen
  • Umweltinformationen

Wer kann Auskünfte verlangen?

  • In einer Satzung zur definieren. In der Regel Bürger*innen und Bürger des Kreises auf Antrag

Was ist mit personenbezogenen Daten?

  • Personenbezogene Daten, Daten den besonderen Schutz verlangen sind nicht zugänglich!

Ist das zu aufwändig für den Landkreis?

Nein:
A) Gibt zahllose Mustersatzungen im Internet. Es erfordert also lediglich die Anwendung von Copy & Paste.
B) Mit der Mustersatzung zur Informationsfreiheit wird eine Gebührenordnung verabschiedet und der Aufwand den Antragsstellern in Rechnung gestellt!
C) Wenn es andere Landkreise, wie Marburg-Biedenkopf oder Offenbach-Land es hinbekommen, warum unser Landkreis dann nicht?

Die Bürgerinnen und Bürger interessieren sich eh nicht dafür! Es hat sich eh nicht bewährt, Darmstadt-Dieburg hat es schon wieder abgeschafft!

  • Erfahrungen aus Baden-Württemberg zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger für Kreisthemen interessieren, sobald klar ist, dass einen Informationszugang gibt, das muss sich erst einspielen, dafür muss es 4-5 Jahre bzw. über einen noch längeren Zeitraum laufen.
  • Bürger und Bürgerinnen haben ein Umweltinformationsrecht, das stellt auch niemand in Frage.
  • Jeder von uns hat einen Haufen Rechte, die er/sie nicht unbedingt einfordert schafft man diese deshalb einfach ab?

Wozu überhaupt eine Informationsfreiheitsatzung?

A) Durch einen leichteren Zugang zu Dokumenten von Behörden wird die Kontrolle staatlichen Handelns verbessert.
B) Bürgerinnen und Bürger sollen politische Entscheidungen besser nachvollziehen können.
C)Transparenz fördert Meinungsbildung und politische Teilhabe- schützt außerdem vor der Entstehung von Fake News.
-> Berichterstattung durch Tagespresse nimmt ab. Wie erreichen wir die Bürgerinnen und Bürger zukünftig noch?

Kurzum es gibt keinen sachlichen Grund den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung abzulehnen!

Nur wer ein Unbehagen den eigenen Bürgerinnen und Bürger gegenüber fühlt und auf ein paternalistisches Staatsverständnis setzt hat einen Grund sich gegen ein Mehr an Informationen und damit gegen die Informationsfreiheit auszusprechen. Ich setze auf gut informierte, mündige Bürgerinnen und Bürger und bitte daher um Zustimmung für unseren Antrag.

Vielen Dank.

Miriam Deppe im Kreistag am 09.12.2024