Antrag:
Der Kreisausschuss wird damit beauftragt, den Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung auszuarbeiten
und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Bereits im Jahr 2018 ist das Hessische Datenschutz- und lnformationsfrei.heitsgesetz (HDSIG) in
Kraft getreten, durch das allen Bürgerinnen und Bürgern ein Anspruch auf Zugang zu den bei
öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen eingeräumt wird (Informationsfreiheit) – siehe §
80 Abs. 1 i. V. m. § 81 Abs. 1 HDSIG. Ziel des HDSIG ist es, zu mehr Transparenz von Verwaltungsentscheidungen
beizutragen und somit Bürgerinnen und Bürger in die Lage zu versetzen,
Entscheidungen von Politik und Behörden besser nachvollziehen zu können. Gleichzeitig sind der
Informationsfreiheit durch den Datenschutz enge Grenzen gesetzt, dort zum Beispiel, wo es um
die Herausgabe schutzwürdiger Informationen geht.
In Hessen haben sich inzwischen alle kreisfreien Städte, die Landkreise Groß-Gerau, MarburgBiedenkopf,
der Main-Taunus-Kreis, Waldeck-Frankenberg und der Landkreis Offenbach sowie
u. a. die St~dte Bad Soden am Taunus, Neu-Isenburg, Alsfeld und Kronberg eigene
Informationsfreiheitssatzungen auf den Weg gebracht.
Auch der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Alexander
Roßnagel spricht sich in seinem 5. Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit deutlich für eine solche
Satzung aus.