I. Beschlussvorschlag:
Der Kreistag bittet den Kreisausschuss, seine Unterstützung von den traditionsreichen Wassersportvereinen im Rheingau zu dokumentieren, in dem er:
- mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) Kontakt aufnimmt, um die Sorgen und Existenzängste der Wassersportvereine und Schulen anlässlich der neuen Verordnung im betroffenen Gebiet darzustellen, mit dem Ziel, einen sinnvollen Ausgleich zwischen Naturschutzinteressen und den Bedürfnissen der Wassersportler in Aussicht zu stellen
II: Begründung:
- Mit der Schutzanordnung wurde für alle Betroffenen völlig unvorbereitet und ad hoc eine Entscheidung umgesetzt, die es Wassersportlern wie z.B. Paddlern, Kanu- und Ruderbootfahrern in keiner Form mehr erlaubt, ihre Freizeit in dem stillgelegten Bereich des Flusses zu verbringen. 2. Für die Wassersportvereine bedeutet der damit verbundene ersatzlose Wegfall von Trainingsmöglichkeiten eine Bedrohung ihrer Existenz. Dies gilt insbesondere für den WSV Geisenheim, der seit 1912 besteht und zudem seit Jahrzehnten eine Kooperation mit der Rheingauschule Geisenheim pflegt. Mit dem Verbot werden somit auch die Wassersportangebote der Schule entfallen, die auch schon mehrfach zu sportlichen Erfolgen geführt haben. 3. Weiterhin sind Bootsverleiher und Ausbilder durch das Befahrensverbot in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet. 4. Es ist zudem zu befürchten, dass das Verbot einen Verlagerungseffekt hervorrufen wird, weil Wassersportler in andere Stillgewässer wie beispielsweise in die Mariannenaue ausweichen und in Konsequenz dessen weitere Verbote zu befürchten sind.
Seite 2 von 2 - Der Kreistag hegt durchaus Verständnis dafür, wenn Erfordernissen des Naturschutzes Rechnung getragen werden muss, sieht dies aber im Falle des NSG „Fulder Aue- Ilmen Aue“ durch die bisher gültige Sperrung vom dem 15. Oktober bis zum 31. März gewährleistet. Im Rahmen dieser Regelung hat sich das Areal trotz jahrzehntelanger Nutzung durch die Wassersportler (der Ruderverein Geisenheim existiert seit 1912) zu einem ökologisch vorbildlichen Gebiet entwickelt. Eine nunmehr ganzjährige Sperrung ist deshalb nicht vertretbar.
Vom 03. September 2024