Gemeinsamer Änderungsantrag mit CDU, FW und FDP zu TOP III.8 „wehrhafte Demokratie“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheingau-Taunus-Kreis

Sehr geehrter Herr Stolz,
die CDU-Kreistagsfraktion beantragt folgende Änderung:

  1. Der Kreistag betont die essenzielle Bedeutung der Demokratie für einen intakten Rechtsstaat, in der
    Freiheit und Sicherheit gleichermaßen Achtung und Umsetzung finden. Er unterstreicht die Wichtigkeit
    des Schutzes und der Verteidigung des Deutschen Grundgesetzes sowie der Hessischen Verfassung als
    älteste in Kraft befindliche Landesverfassung.
  2. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Freiheits- und Gleichheitsrechte stellen ein hohes Gut dar
    und wurden in der Vergangenheit unter hohem Einsatz erkämpft. Feinde der Demokratie sind Feinde
    der Freiheit. Der Kreistag toleriert keine Verfassungsfeinde, die unter dem Deckmantel der hier
    garantierten Freiheiten agieren und den Rechtstaat beseitigen wollen. Der Kreistag erklärt daher,
    verfassungsfeindlichen Bestrebungen jeglicher Provenienz klar entgegenzutreten und mit den unseren
    Behörden zur Verfügung stehenden Mitteln gegen sie entschlossen vorzugehen.
  3. Der Kreistag steht ausdrücklich hinter dem Engagement und dem persönlichen Einsatz der
    hunderttausenden Menschen, die gegen jeden politischen oder religiösen Extremismus,
    Antisemitismus sowie Hass und Hetze auf den Straßen der Mehrheit eine Stimme verleihen. Diese
    enorme Beteiligung ist ein Leuchtsignal für unsere Demokratie, Vielfalt und Toleranz und vereint die
    Menschen in unserem Land in ihrem Willen, eine Wiederholung der totalitären Unrechtsregime der
    deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts zu verhindern.
  4. Der Kreistag bekennt sich zur offenen Gesellschaft mit Menschen, die einen Migrationshintergrund
    haben. Er unterstützt das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Denn
    Vielfalt bildet eine Grundlage für unser aller Zukunft. Der Kreistag solidarisiert sich daher ausdrücklich
    mit allen, die dies in Vereinen und Organisationen, in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in den
    Kindergärten und Schulen sowie in politischen Gremien in den Städten und Gemeinden und an anderen
    Stellen Tag für Tag Wirklichkeit werden lassen.
  5. Der Kreistag schaut gerade mit Blick auf das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am 27.
    Januar und 9. November mit großer Sorge auf die Radikalisierung und Spaltung in Teilen der
    Gesellschaft. Ebenso gemahnen uns bespielhaft der 17. Juni und der 13. August des Wertes von Freiheit
    und Selbstbestimmung in einem sozialistischen Unterdrückungs- und Unrechtsstaat. Eine Politik auf
    Kosten von Minderheiten und auf dem Rücken von Schwächeren und Andersdenkenden ist
    geschichtsvergessen. Der Kreistag betont die Notwendigkeit der parteiübergreifenden Konsensfindung
    unter demokratischen Parteien zur Beantwortung der Fragen unserer Zeit. Herausforderungen durch
    unbegrenzte irreguläre Migration nach Europa verunsichern viele Menschen in Deutschland und
    müssen endlich auf gesamtstaatlicher und europäischer Ebene gelöst werden, statt die Problemlösung
    den inzwischen überforderten Kommunen aufzubürden. Populismus und Hetze werden diese Fragen
    aber nicht lösen, sondern effektives Handeln der politischen Verantwortlichen, basierend auf den
    Grundlagen unserer rechtsstaatlichen Ordnung.
  6. Abschließend hält der Kreistag fest, dass der Rheingau-Taunus-Kreis gegen menschenfeindliche
    Gesinnungen und Bestrebungen eintritt und allen, die unsere freiheitliche und demokratische
    Grundordnung infrage stellen und unterminieren, entschlossen entgegentritt. Dies gilt auch für jene,
    die nach dem Angriff der terroristischen Hamas auf israelische Zivilisten vom 7. Oktober mit ihren
    vorgeblichen „pro-Palästina“-Bekundungen das Existenzrecht Israels in Frage stellen.

Begründung
Die Begründung erfolgt mündlich.

25.04.2024